Die Klage der Klimaseniorinnen und vier weiterer Einzelklägerinnen gegen die Schweiz wird von der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verhandelt. Dies beschloss die zuständige Kammer des EGMR am 29. April 2022. Sie begründet dies mit den weitreichenden Folgen des Urteils. Die Klage wirft grundsätzliche Fragen zu Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Erderwärmung auf.
Die Grosse Kammer des EGMR besteht aus 17 Richterinnen und Richtern. Nur ganz wenige Fälle gelangen an die Grossen Kammer. Sie betreffen schwerwiegende Fragen zur Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Klage der Klimaseniorinnen und der vier Einzelklägerinnen wird bereits prioritär behandelt. Deshalb erwarten die Klägerinnen eine öffentliche Verhandlung in den kommenden Monaten.
Es existieren bereits Urteile zu Verletzungen der Konvention durch negative Umwelteinflüsse, aber es gibt noch keinen Präzedenzfall zu menschenrechtlichen Verpflichtungen eines Staates im Zusammenhang mit der Erderwärmung.
Um ihre Grundrechte auf Leben und Gesundheit gewahrt zu wissen, gelangten die Klimaseniorinnen und vier Einzelklägerinnen 2016 an den Bund. Sie forderten einen verstärkten Klimaschutz. Sie erhielten aber weder vom Bund noch vom Bundesverwaltungsgericht noch vom Bundesgericht Gehör. Deshalb platzierten sie im November 2020 eine Beschwerde beim EGMR in Strassburg. Letzteres beurteilte den Fall im März 2021 als prioritär. Die Klimaseniorinnen werden seit Beginn von Greenpeace unterstützt.
https://www.klimaseniorinnen.ch/unsere-klage-am-egmr/
Bildquelle:
- KlimaSeniorinnen_Strassburg_Einreichung-Klage: KlimaSeniorinnen/©Emanuel Büchler