
Hersteller von Produkten aus Einwegplastik müssen künftig eine Steuer für deren Entsorgung zahlen. Der Deutsche Bundestag hat kürzlich einer Verordnung zur Einführung einer Plastikabgabe zugestimmt. Dazu gehört jede Form von Einwegplastik, wie es beispielsweise in Kaffeetassen, Chipstüten und Zigarettenstummeln vorkommt.
Ab dem nächsten Jahr müssen Hersteller für Einweg-Getränkebecher aus Kunststoff eine Abgabe von 1,24 Euro pro Kilo zahlen. Plastiktüten kosten 3,80 Euro pro Kilo, Zigarettenkippen 8,97 Euro und Take-Away Lebensmittelbehälter 17,7 Cent.
Um Städte und Gemeinden bei Sanierungsmaßnahmen in Straßen und Parks finanziell zu unterstützen, hat der Bundestag vor einem halben Jahr eine Sonderabgabe auf alle Produkte aus Einwegplastik eingeführt. Der genaue Betrag, den die Hersteller zahlen mussten, stand bislang noch nicht fest.
Das Umweltbundesamt errechnete diesen steuerpflichtigen Betrag anhand der Kosten, die für die Sammlung und Entsorgung der einzelnen Verpackungen und Produkte anfallen.
Das Geld fließt in einen Landesfonds, der die Entsorgung dieser Produkte finanzieren soll. Nach Schätzungen der Regierung werden jährlich, 436 Millionen Euro für die Abfallentsorgung in Städten und Gemeinden bereitgestellt.