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Nicht verkaufte Kleidung darf von Einzelhändlern in der EU nicht mehr vernichtet werden. Von dem Verbot sind vor allem größere Unternehmen betroffen, mit Ausnahmen für kleinere Unternehmen. Ziel ist es, Waren durch Wiederverwendung, Reparatur und Recycling langlebiger zu machen. Auch der Einsatz von weniger Ressourcen als Energie und Wasser ist für die Zukunft dieser Branche vorgesehen.
Bei Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Staaten wurde vereinbart, dass die EU-Kommission künftig auch das Recht hat, das Band auf andere Produkte auszudehnen. Gesetzlich verbindliche Vorgaben der EU, Waren künftig umweltfreundlicher zu machen, können sich auf Produkte wie Möbel, Reifen, Waschmittel, Farben oder Chemikalien auswirken.
Zukünftig wird es auch einen Reparaturindex für Bekleidungsprodukte geben. Verbraucher können künftig beim Kauf selbst bestimmen, wie ein Produkt repariert werden kann.
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