Verkaufsverbot für bestimmter Neophyten

Der Bundesrat verbietet nun den Verkauf einiger invasiver Neophyten wie Kirschlorbeer, Schmetterlingsstrauch und Blauglockenbaum. Diese invasiven Pflanzen dürfen ab September weder verkauft noch gepflanzt werden. Möglich wurde dieser Schritt durch die bundesrätliche Anpassung der Freigabeverordnung.

Es ist bekannt, dass invasive gebietsfremde Arten ökologische, wirtschaftliche und gesundheitliche Schäden verursachen können. Trotz dieses Wissens konnten viele dieser Arten verkauft werden. Der Bundesrat hat beschlossen, das „Inverkehrbringen“ bestimmter invasiver Neophyten, also deren Verkauf, Verschenkung und Import, zu verbieten.

Die bisherige Liste der nicht verkaufsfähigen Arten wurde erweitert. Mittlerweile stehen auch beliebte und verbreitete Gartenpflanzen wie der Schmetterlingsstrauch (oder Buddleja) und der Kirschlorbeer, der oft als Hecke gepflanzt wird, auf der Verbotsliste. Auch der Blauglockenbaum (Paulownia) unterliegt dem Verbot. Dieser Baum darf nicht mehr im gepflanzt werden, da er stark invasiv ist. Das Verbot gilt nur für Neuanpflanzungen, eine Entfernung bestehender Pflanzen ist nicht erforderlich.

Auch das sogenannte Kontaktverbot wird angepasst. Es regelt, dass verschiedene invasive gebietsfremde Pflanzen nicht mehr in der Umwelt verwendet werden dürfen, d. h. sie dürfen beispielsweise nicht mehr in den Verkehr gebracht, gepflanzt oder vermehrt werden. Dies gilt für Pflanzen wie den Götterbaum und die Kletterliane Kudzu. In sind nun auch Importkontrollen durch den Zoll möglich.

Der Bundesrat will mit diesen Änderungen sicherstellen, dass nicht mehr zusätzlich invasive gebietsfremde Pflanzen in die Umwelt gelangen und sich dort auf Kosten der einheimischen Flora und ausbreiten.

Bild: (c) Pixabay

https://naturschutz.ch/featured/verkaufsverbot-fuer-kirschlorbeer-und-schmetterlingsstrauch/182836

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Author: Sylvia Jacobs

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