Die EU plant eine Vereinfachung der Informationspflichten für Unternehmen. Künftig sollen bei vielen Produkten keine gedruckten Bedienungsanleitungen mehr zwingend beigelegt werden müssen. Stattdessen sollen die Anleitungen digital verfügbar sein. Die Regelung würde unter anderem für Glühbirnen, Elektrovelos und Sportboote gelten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen jedoch weiterhin das Recht haben, beim Händler eine gedruckte Version anzufordern.
Die Einigung wurde zwischen Vertreterinnen und Vertretern des EU-Parlaments sowie den Mitgliedstaaten erzielt. Bevor die Regelung in Kraft tritt, müssen sowohl das Plenum des EU-Parlaments als auch die Mitgliedsländer noch zustimmen.
Mit dieser Massnahme verfolgt die EU das Ziel, bürokratische Hürden abzubauen und Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ihre Informationspflichten stärker digital zu erfüllen. Dadurch sollen Produktinformationen einfacher aktualisiert werden können, besser zugänglich sein und gleichzeitig weniger Papier verbraucht werden, was die Nachhaltigkeit fördern soll.
Darüber hinaus plant die EU weitere Erleichterungen für mittelgrosse Unternehmen mit bis zu 1000 Mitarbeitenden. Diese sollen künftig von verschiedenen Ausnahmen profitieren können, die bisher hauptsächlich kleinen und mittleren Unternehmen vorbehalten waren. Betroffen sind unter anderem vereinfachte Vorschriften zur Offenlegung von Informationen sowie reduzierte Sorgfaltspflichten. Insgesamt soll das Reformpaket die Verwaltung vereinfachen und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen in der Europäischen Union verringern.




















