Der Bundesrat will Hürden für Menschen mit Behinderungen abbauen und reagiert damit auf Kritik an seinem Inklusionsgesetz. Künftig soll das Gesetz alle Menschen mit Behinderungen umfassen, nicht nur IV-Leistungsbeziehende. Zudem verabschiedete er die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative.
Der Fokus liegt auf der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention, insbesondere im Wohnbereich. Geplant sind eine nationale Strategie, ein Aktionsplan und punktuelle Verbesserungen im IV-Bereich. Anliegen zu ambulanter Wohnunterstützung wurden aus der Vorlage gestrichen und sollen anderweitig umgesetzt werden.
Die Inklusionsinitiative, eingereicht von Inclusion Handicap im September 2024 mit 108’000 Unterschriften, fordert Gleichstellung in allen Lebensbereichen und das Recht auf freie Wahl von Wohnform und Wohnort sowie notwendige Unterstützungsmaßnahmen.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ab: Sie lasse zu viel Interpretationsspielraum, könne Rechtsunsicherheit erzeugen und sei verfassungsrechtlich unnötig, da die Kantone primär verantwortlich seien.
Nächste Schritte: Nach der Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag prüft das Parlament die Vorlage und eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes, die vor allem Verbesserungen in Arbeit und Dienstleistungen bringen soll.





















