Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat in einem Gutachten eine „saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ als Menschenrecht anerkannt. Staaten seien völkerrechtlich verpflichtet, den Klimawandel zu bekämpfen und das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens einzuhalten. Fehlende oder unzureichende Maßnahmen könnten als völkerrechtswidrig gelten. Geschädigte Länder könnten unter Umständen Entschädigungen fordern.
Das Gutachten ist rechtlich nicht bindend, gilt jedoch als wegweisend. Es stärkt Möglichkeiten, Staaten international und national zur Verantwortung zu ziehen. Die Initiative ging von Aktivisten aus Vanuatu aus, die auf die gravierenden Folgen des Klimawandels in ihrem Land aufmerksam machten.
Der IGH betont, dass besonders jene geschützt und entschädigt werden müssen, die am wenigsten zur Klimakrise beigetragen haben.
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https://www.tagesschau.de/ausland/europa/igh-gutachten-klima-102.html
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