EU-Verbot für Kleidervernichtung

Die Europäische Union untersagt großen Modeunternehmen ab dem 19. Juli die Vernichtung unverkaufter Kleidung, da diese Praxis jährlich Millionen Artikel betrifft und Umwelt sowie Klima stark belastet. Für mittlere Unternehmen gilt die Regelung ab 2030. Ausnahmen bestehen bei beschädigter oder hygienisch problematischer Ware. Zudem müssen Unternehmen offenlegen, wie viele Produkte sie entsorgen.

Vor allem im Onlinehandel führen hohe Retourenquoten dazu, dass Waren häufig verbrannt statt recycelt werden. EU-weit werden rund zehn Prozent der unverkauften Textilien und Schuhe vernichtet, was etwa 5,6 Millionen Tonnen CO₂ verursacht.

Ziel des Verbots ist es, nachhaltige Geschäftsmodelle zu fördern, etwa durch besseren Umgang mit Lagerbeständen, effizientere Retourenprozesse sowie Wiederverkauf, Aufbereitung oder Spenden.

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-verbot-vernichtung-kleidung-100.html

Author: Sylvia Jacobs

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