Ab dem 20. Juni 2025 (in der Schweiz ab 1. Juli) führt die EU ein neues Energielabel für Smartphones und Tablets ein. Dieses soll Konsumentinnen und Konsumenten dabei helfen, langlebige und energieeffiziente Geräte leichter zu erkennen.
Das Label enthält – neben der bekannten Energieeffizienzskala von A bis G – zusätzliche Informationen zur Akkulaufzeit, Ladezeit, Haltbarkeit, Robustheit und Reparierbarkeit. So müssen Hersteller beispielsweise angeben, wie lange der Akku durchhält, wie viele Ladezyklen er aushält (Standard: 80 % Kapazität nach 800 Ladezyklen) und wie schnell das Gerät geladen wird.
Auch die Robustheit wird bewertet, etwa durch Angaben zur Staub- und Wasserresistenz (IP-Zertifizierung). Die Reparierbarkeit wird auf einer Skala von A bis E eingestuft.
Ein zentrales Element des neuen Labels ist die Förderung der Langlebigkeit: Ersatzteile müssen bis zu sieben Jahre nach Verkaufsende verfügbar sein, Software-Updates sind für mindestens fünf Jahre vorgeschrieben. Reparaturdienste erhalten zudem Zugang zu relevanter Software und Firmware.
Mit dem neuen Regulierungsrahmen will die EU den Energieverbrauch reduzieren – bis 2030 soll so eine Einsparung von etwa 10 kWh pro Haushalt erreicht werden – und die Umweltbelastung durch Elektroschrott verringern.
Auch andere Gerätekategorien wie Festnetztelefone, Displays oder Haushaltsgeräte werden künftig strenger reguliert.
Der Schweizer Konsumentenschutz begrüsst die Regelung grundsätzlich, kritisiert aber, dass die Schweiz lediglich die EU-Vorgaben übernimmt, anstatt eigene, ambitioniertere Standards zu setzen.
von KI generiertes Foto
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