Ab dem 27. September 2026 gelten strengere EU-Vorgaben für Nachhaltigkeitssiegel und Umweltversprechen in Supermärkten. Ziel der neuen „Empowering Consumers Directive“ ist es, Verbraucher:innen besser vor irreführenden Angaben zu schützen.
Künftig dürfen Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „biologisch abbaubar“ nur noch verwendet werden, wenn Unternehmen dafür nachweisbare Umweltleistungen vorlegen können. Auch Klimaziele wie „klimaneutral bis 2040“ müssen durch konkrete und überprüfbare Pläne belegt werden.
Zudem sind nur noch Nachhaltigkeitssiegel erlaubt, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen oder staatlichen Vorgaben beruhen. Viele bisherige Labels könnten deshalb aus den Regalen verschwinden.
Unternehmen, die gegen die neuen Regeln verstoßen, riskieren Abmahnungen, Bußgelder und weitere rechtliche Konsequenzen.




















