Das Kantonsparlament hat mit 52 zu 39 Stimmen beschlossen, Steingärten zu verbieten. Dieses Verbot, das im neuen Solothurner Baugesetz verankert ist, gilt für Stein- und Schottergärten, die nicht als anrechenbare Grünfläche gelten. Vor allem die SVP und FDP haben sich dagegen ausgesprochen.
Solothurn nimmt damit eine Vorreiterrolle ein, da noch kein anderer Kanton ein generelles Verbot solcher Gärten erlassen hat. Diskutiert wird dies jedoch schon seit Jahren. Einige Gemeinden wie Bubendorf (BL), Grenchen (SO) oder Steffisburg (BE) haben bereits Verbote in ihren Bauordnungen festgelegt, während andere darüber diskutieren. Im Kanton Jura wurde ein Verbot angekündigt, aber der Parlamentsentscheid steht noch aus.
Auch in Deutschland sind neue Schottergärten in einigen Bundesländern nicht mehr erlaubt. Der Bundesrat hat bereits im Dezember 2022 einen Bericht mit dem Titel «Stopp der Verschotterung von Grünflächen» verabschiedet, in dem die Nachteile von Steinflächen hervorgehoben werden.
Der Bundesrat bevorzugt es, den Gemeinden den Umgang mit steinigen Gärten zu überlassen. Im Solothurner Kantonsparlament war das Verbot umstritten, da es als massiver Eingriff in die Eigentumsrechte der Hausbesitzer und die Autonomie der Gemeinden betrachtet wurde.
Es wurde betont, dass bestehende Steingärten vom Verbot nicht betroffen sind und dass Flächen mit Pflanzen bewachsen sein können, um als anrechenbare Grünfläche zu gelten.
In der Branche haben Steingärten einen schweren Stand, da sie zu wenig für das Auge und die Umwelt bieten. Naturnahe Gärten können ebenso pflegeleicht sein, wenn resistente und pflegeleichte Pflanzen gewählt werden.
Bild: © Oliver Giers
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